Begriffserklärung

Der Regulier-Füllofen

Noch bis weit ins 19. Jahrhundert war es, vor allem in ländlichen Gegenden, nicht selbstverständlich, dass häusliche Feuerstellen an brandsichere „rauchabführende Konstruktionen“ angeschlossen waren. Die Wirkung des Schornsteins als „Zugmaschine“ der Feuerstätte und die damit verbundenen Folgen – letztendlich auch den jeweiligen Brennnstoff betreffend – führten zu konkreten Veränderungen vor allem der Brennräume. Sinnvolle „Abbrandsteuerungen“ waren die notwendige Konsequenz, um das durch den Schornsteinzug entstandene „schnellere Feuer“ auch mengenmäßig „in den Griff zu bekommen“.

 

Die inhaltliche Abgrenzung zwischen „Füllofen“, „Regulier-Ofen“ bzw. „Regulier-Füllofen“ ist fließend und wurde im letzten Drittel des 19. bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts von fast allen namhaften Ofenherstellern in ihren jeweiligen Musterbüchern, nicht selten synonym, geführt; dabei sind unterschiedliche Schreibweisen bzw. Begriffsaneinanderfügungen den Originalbezeichnungen in den jeweiligen Herstellerunterlagen geschuldet. So sind „Füllöfen“ noch nicht zwingend mit primären, sekundären oder tertiären Luftführungen ausgestattet, haben jedoch bereits Tafel- bzw. eingehängte Treppenröste als gemeinsames Erkennungsmerkmal, während „Regulier-Öfen“ bzw. „Regulier-Füllöfen“ neben den noch üblichen Tafelrösten auch schon Rüttelrosteinrichtungen aufweisen, ferner luftdicht schließende Brennraum- bzw. Aschenkastentüren mit Zuluftrosetten oder -schiebern. Das Brennraumvolumen richtete sich nach den jeweiligen Feuerrostgrößen. Der Betrieb dieser Feuerstätten erfolgte in der Regel raumseitig.


Bereits die begriffliche Erweiterung hin zum „Regulier-Füllofen“ gegen Ende des 19. Jahrhunderts ist der Hinweis auf die nun vermehrt zum Einsatz kommenden aschenreichen schwarzen Brennstoffe, machten sie diesen Ofentypus doch zum überregionalen Produkt, nicht mehr nur den örtlichen Brennstoffgegebenheiten angepasst. Dabei erschließt sich die Funktion schon aus der Namensgebung: Der Ofen konnte befüllt und sein Abbrand brennstoffspezifisch reguliert werden. Auch führte die für schwarze Brennstoffe nun vertikal angelegte Brennraumkonstruktion zwangsweise zu einer oftmals verbesserten Holzverbrennung: Die dadurch bedingte Bestückung des Brennraums mit „stehendem Holz“ und obenliegender Entzündung ermöglichte einen günstiger verlaufenden „Kaltstart“ der Feuerentfachung.

Begriffserweiternde Zusätze wie Regulier-Säulen-Ofen oder Regulier-Koch-Ofen gaben lediglich über die jeweilige Ofenform bzw. die spezielle Funktion des Ofens Auskunft. Kochkammern und Zirkulieraufsätze führten zu leistungsstarken und zugleich multifunktionalen Geräten, bei geringstem Platzverbrauch.


Zu den technisch anspruchsvollsten Öfen dieser Zeit gehörte ein sog. „Regulier-Füllofen mit Zugwechsel“ der „Oldenburgischen Eisenhüttengesellschaft“ in Augustfehn. Als Vorteile dieses speziellen Ofentypus wurden genannt „Brennstoffersparnis, vollkommene Rauchverbrennung, Verwendbarkeit von jedem Brennmaterial; ununterbrochener Füll-Ofenbetrieb“.

Der überwiegend vertikal gegliederten Formenvielfalt waren kaum Grenzen gesetzt. Unter Beibehaltung aller guss- und feuerungstechnischen Erfahrungen wurden Öfen – vor allem im Historismus – wieder vermehrt unter architektonisch-künstlerischen Gesichtspunkten entworfen und dienten so auch Repräsentationszwecken.
Das künstlerische Schaffen wurde vom Neorenaissancestil beherrscht, durch neue Oberflächen-vergütungen wie Emaillieren und Vernickeln zusätzlich optisch aufgewertet. Die nicht nur aufwändig herzustellenden und daher nicht für jedermann erschwinglichen, sondern meist vor Ort auch aufwändig zu verbauenden Öfen widersprachen jedoch dem zunehmenden Wunsch nach Mobilität, der die Verbreitung des umzugsfreundlicheren, am Stück transportablen Dauerbrandofens begünstigte.

 

Nachbetrachtenderweise kann man behaupten, dass die Entwicklungsgeschichte des Festbrennstoffofens – von hitzebeständigen Sichtglasscheiben einmal abgesehen – gegen Ende des 19. Jahrhunderts mit dem Bau sog. „Regulier-Füllöfen“ grundsätzlich ihren Abschluss gefunden hatte. Dies bestätigen auch durch Einzelprüfung erbrachte Messergebnisse nach den Vorgaben der aktuellen Bundesimmissionsschutzverordnung.

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